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Die rechtliche Grundlage der Migrationsordnung zwieschen der Europaeischen Union und der Russischen Foederation (Thematisches Geschpraech)

Категория: Немецкий язык

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Правовые основы миграционного режима между Евросоюзом и Российской Федерацией

Интенсивный курс немецкого языка, нацеленный на то, чтобы научить студентов говорить по вышеназванной теме

 

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«BEGRIFFLISTE»

BEGRIFFLISTE №1


Begriffbestimmungen gemaess dem Visumerleichterungsabkommen



  1. Mitgliedstaat" ist ein Mitgliedstaat der Europдischen Union
    mit Ausnahme des Kцnigreichs Dдnemark, Irlands und des
    Vereinigten Kцnigreichs GroЯbritannien und Nordirland;


  1. Bьrger der Europдischen Union" ist ein Staatsangehцriger
    eines Mitgliedstaats im Sinne von Buchstabe a;


  1. Staatsangehцriger der Russischen Fцderation" ist eine Per­son, die die Staatsangehцrigkeit der Russischen Fцderation besitzt oder diese gemдЯ den innerstaatlichen russischen Vorschriften erworben hat;


d) „Visum" ist eine von einem Mitgliedstaat oder von der Russi­schen Fцderation erteilte Genehmigung/Erlaubnis oder eine Entscheidung, die fьr folgende Zwecke erforderlich ist:

— fьr die Einreise fьr einen geplanten Aufenthalt von ins-gesamt hцchstens 90 Tagen in dem betreffenden Mit­gliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten bzw. in der Russischen Fцderation,

fьr die Einreise zum Zwecke des Transits durch das Ho-heitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten oder der Russischen Fцderation;


e) „rechtmдЯig wohnhafte Personen" sind:

— fьr die Russische Fцderation Bьrger der Europдischen Union, die eine Genehmigung zum zeitweiligen Aufent­halt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum fьr einen Studienaufenthalt oder fьr einen Aufenthalt zwecks Er-werbstдtigkeit fьr die Russische Fцderation mit einer Gel-tungsdauer von mehr als 90 Tagen haben,

— fьr die Europдische Union ein Staatsangehцriger der Rus­sischen Fцderation, der aufgrund gemeinschaftsrechtlicher oder innerstaatlicher Bestimmungen berechtigt ist oder die Erlaubnis erhдlt, sich mehr als 90 Tage im Hoheits­gebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten.



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«Die Praeambel»

Die Praeambel und erste Artikel des Visumerleichterungsabkommen



Die rechtliche Grundlage der Migrationsordnung zwieschen der EU und der RF betraegt ein eigenes Abkommen “Das Abkommen zwieschen der EU und der RF ueber die Erleichterung der Ausstellung von Visa fuer EU-Buerger und Staatsangehoeriger der RF”, das am 17.05.2007 in Sotschi untergeschrieben wurde.


DIE VERTRAGSPARTEIEN,

DIE EUROPДISCHE GEMEINSCHAFT, im Folgenden „die Gemeinschaft" genannt,

und

DIE RUSSISCHE FЦDERATION —

IN DEM WUNSCHE, zwischenmenschliche Kontakte als wichtige Voraussetzung fьr einen steten Ausbau der wirtschaft-lichen, humanitдren, kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu fцrdern, indem die Visaerteilung an Bьrger der Europдischen Union und Staatsangehцrige der Russischen Fцderation auf der Grundlage der Gegenseitigkeit erleichtert wird,

EINGEDENK der anlдsslich des Gipfeltreffens von St. Petersburg vom 31. Mai 2003 vereinbarten Gemeinsamen Erklдrung, in der die Europдische Union und die Russische Fцderation ьbereinkamen, die Bedingungen fьr Reisen ohne Visumzwang als langfristige Perspektive zu prьfen,

IN BEKRДFTIGUNG ihrer Absicht, zwischen der Russischen Fцderation und der Europдischen Union den Visumzwang abzuschaffen,

EINGEDENK des Abkommens vom 24. Juni 1994 ьber Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Grьndung einer Partner-schaft zwischen den Europдischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Fцderation andererseits,

GESTЬTZT AUF die Gemeinsame Erklдrung ьber die EU-Erweiterung und die Beziehungen zwischen der EU und Russland vom 27. April 2004, in der die Absicht der Europдischen Union und der Russischen Fцderation bekrдftigt wird, die Visaerteilung an Bьrger der Europдischen Union und Staatsangehцrige der Russischen Fцderation auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern und Verhandlungen ьber ein Abkommen aufzunehmen,

IN ANERKENNUNG, dass eine solche Erleichterung nicht zur illegalen Migration fьhren sollte, und unter besonderer Berьcksichtigung der Sicherheits- und der Rьckьbernahmeaspekte,

UNTER BERЬCKSICHTIGUNG des Protokolls ьber die Position des Vereinigten Kцnigreichs GroЯbritannien und Nord-irland und Irlands und des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europдischen Union im Anhang zum Vertrag ьber die Europдische Union vom 7. Februar 1992 und zum Vertrag zur Grьndung der Europдischen Gemeinschaft vom 25. Mдrz 1957 und in Bestдtigung, dass die Bestimmungen dieses Abkommens auf das Vereinigte Kцnigreich GroЯbritannien und Nordirland sowie auf Irland nicht anzuwenden sind,

UNTER BERЬCKSICHTIGUNG des Protokolls ьber die Position Dдnemarks im Anhang zum Vertrag ьber die Europдische Union vom 7. Februar 1992 und zum Vertrag zur Grьndung der Europдischen Gemeinschaft vom 25. Mдrz 1957 und in Bestдtigung, dass die Bestimmungen dieses Abkommens auf das Kцnigreich Dдnemark nicht anzuwenden sind —

SIND WIE FOLGT ЬBEREINGEKOMMEN:


Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa fьr einen geplanten Aufenthalt von hцchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen fьr Bьrger der Europд­ischen Union und Staatsangehцrige der Russischen Fцderation auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.



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«Stundenplan_1»

INTENSIV KURS – DEUTSCH

STUNDENPLAN


THEMATISCHES GESPRAECH

Das Thema : “Die Rechtliche Grundlage der Migrationsordnung zwieschen der EU und der RF”


Un.

Thema

Arbeitsplan

Hausaufgabe

Arbeitsmittel

1

Einfuehrungsstunde

Wie werden wir in Kontakt tretten? Auf Deutsch oder auf Russisch?

Mit Studenten kennen lehrnen

ueber die Ordnung der geplannten Themen und zwar 2 Block-Themen erzaehlen

organisatorische Fragen besprechen

Nehmen die Karte Europas mit

Slide - Presentation


Arbeitsplan


2

Die Europaeische Union im heutigen Gestalt:

EU - Raum

Schengen -Raum

Euro – Raum

Ausgabe der Merkblaetter (Wortschatz)

Erlaeuterung der Woerter

Erzaehlung ueber die Geschichte der EU, Schengenien und Euro Einfuerung

Arbeit mit Karte Europas

1.Arbeit mit Leksik №1

2.Muendliche Vorbereitung des Vortrages

Bestimmen die Unterschiede zwieschen drei Begriefe:

die EU, Schengen- Mitglieder, Euro-Raum

Slide - Presentation

Merkblaetter № 1 (Wortschatz)

Vortrag №1

Tabelle №1

Karte Europas





3


Entstehende Frage beantworten

Hausaufgabekontrolle

1.Muendliche Leksik-Prueffung №1

2.Muendliche Vortraege der Studenten

Arbeit mit Karte Europas

Leksik – Trenieren um im Kopf zu befestigen und zu vertiefen

Merkblatt №1 (Wortschatz)

Vortrag №1

Karte Europas


4

Migrations-verfahren fuer Einreise (Transit, Ausreise) in (durch, aus) Deutschland als Mitglieder der EU

Ausgabe der Merkblaetter (Wortschatz)

Erlaeuterung der Woerter

Erzaehlung ueber die rechtliche Grundlage der Migrationsordnung der BRD als der EU-Mitglieder

Visumerleichterungs-abkommen und 3 Gesetze – Aufenthaltsgesetz

Zuwanderungsgesetz

Staatsangehoerigkeitgesetz

1.Arbeit mit Leksik № 1,2

2.Schriftliche Vorbereitung des kleinen Aufsatzes:

“Die Rolle der nationallen Gesetzgebung im Rammen der EU”


Merkblaetter №2 (Wortschatz)

Vortrag №2

1Exemp.Formulare der Antraege auf Visum und auf Aufenthaltserlaubnis

Karte Europas


5

Visumerleichterungs-abkommen zwieschen

der EU und der RF

Hausaufgabekontrolle

1.Sammlung der Aufsaetze

2.Schriftliche Leksik-Prueffung № 1,2

Wiederholung der Rolle und der Zwecke des Abkommens

Begriffsbestimmungen

(ich diktiere, Studenten schreiben) im Abkommen

Uebersetzung der Begriffe (Studenten uebersetzen, ich korregiere)

Erlaeuterung der Unterschiede zwieschen Begriffe

Zusammensetzung der Wendungen mit frueher erlernten Woerter


  1. Arbeit mit Begriffe

  2. Vorbereitung zur Diskussion

Praeambel des Abkommens

Merkblaetter №1, 2 (Wortschatz)

Begriffliste



6

Wiederholung:

Diskussion

“Die EU heute zu Tage”

“Die Rolle der nationallen Gesetzgebung im Rammen der EU”

“Russland und die EU”

Hausaufgabekontrolle

Resultaten der Aufsaetzen-Prueffung und der Leksik-Prueffung


Diskussion auf das Thema “Die EU”:

Vorbereitung (15 Min)

“Die EU heute zu Tage”

“Die Rolle der nationallen Gesetzgebung im Rammen der EU”

“Russland und die EU”

Frage beantworten:

“Welche Rolle spielt ein Visum im Migrationsrecht”



Merkblaetter1, 2 (Wortschatz)

Karte Europas


7

Visum

Visumarten

Hausaufgabekontrolle

Begriff des Wortes “Visum”.

Frage beantworten:

“Welche Rolle spielt ein Visum im Migrationsrecht”

Ausgabe der Merkblaetter (Wortschatz)

Erlaeuterung der Woerter

Erzaehlung ueber die Geschichte des Visums

Ergaenzung der Unterschiede zwieschen Visaarten

- nach dem Schengen recht (A, B, C, D)

1.Arbeit mit Leksik

2. Ergaenzungen der Unterschiede behalten, im Kopf befestigen und vertiefen

Merkblaetter№3,4 (Wortschatz)

Vortrag № 3


8

Visumarten

Ausgabe der Merkblaetter (Wortschatz)

Erlaeuterung der Woerter

Ergaenzung der Unterschiede zwieschen denVisumarten

nach dem in Visum begrenzten Raum/ nach der Zahl der besuchenden Staaten

- nach der Visum-Gueltigkeitfrist/nach der Haeufigkeit der Reisen

- nach dem Aufenthaltsdauer

- nach dem Personenkreis

Wesentliches Unterschied

Zum Nachweis des Reisezwecks muessen die Menschen unterschiedlichen Dokumente vorzulegen

Ergaenzung, was fuer Dokumente gemaess des Abkommens

1.Arbeit mit Leksik

2. Ergaenzungen der Unterschiede behalten, im Kopf befestigen und vertiefen

Slide - Presentation

Merkblaetter №3,4 (Wortschatz)

Vortrag № 4

9

Unbedingte Dokumente zur Visumerteilung

Hausaufgabekontrolle

Muendliche Leksik-Prueffung (№3,4)

Ausgabe der Merkblaetter (Wortschatz)

Erzaehlung ueber die unbedingte Dokumente zur Visumerteilung auf 3 Beispiele des Reisezwecks

1.Arbeit mit Leksik

2. Muendliche Vortraege

“Ich beweise meine Reise nach Deutschland (nach dem Zweck)”


Merkblatt № 5, 6

Formulare der Antraege auf Visum und auf Aufenthaltserlaubnis

Vortrag № 5

10

Wiederholung:

Spiel

Nachweis des Reisezweckes

Formulare ausfuellen

Prueffung der Vortraege als Spiel “Vorstellungsgespraech in der Konsularabteilung”

Leksik – Trenieren um im Kopf zu befestigen und zu vertiefen

Formulare der Antraege auf Visum und auf Aufenthaltserlaubnis

Fragen fuer Studenten

fuer alle

11

Verfahren bei der Konsularabteilung zur Visumerteilung (der Reihe nach)

Erzaehlung

1.ueber die Konsularkreise der BRD in der RF

2.ueber die Visumantragsverfahren

  • Terminvereinba-rung

  • Antragsaufnahme

  • Antragsbearbei-tungsgebuehren

  • Vorstellungs-gespraech

  • Antragsbearbei-tungsfrist

1.Arbeit mit Leksik


Merkblatt № 5, 6

(Wortschatz)

Vortrag № 6

Tabelle №1


12

Wiederholung:

Spiel im Paar


“Ich moechte nach Deutschland reisen. Welche Verfahren muss ich erfuellen, um nach Deutschland zu reisen?”

Hausaufgabekontrolle

Muendliche Leksik-Prueffung (№ 5, 6)

Muendliche Arbeit im Paar (Dialogen)

Vorbereitung (15 Min)

“Ich moechte nach Deutschland reisen. Welche Verfahren muss ich erfuellen, um nach Deutschland zu reisen?”

Vorbereitung zur Kontrollarbeit

Das Thema

“Rechtliche Grundlage der Migrationsordnung zwieschen der EU und der RF”


Merkblaetter № 5,6

13

Kontrollarbeit

Kontrollarbeit


Kontrollaufgaben

14

Zusammenschlus mit Thema “Rechtliche Grundlage der Migrationsordnung zwieschen der EU und der RF”


Ergaenzung der Fehler

Das letzte muendliche Abfragen

Bilanz ziehen


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«TEST»

DIE KONTROLLARBEIT

zum Thema:

Die Rechtliche Grundlage der Migrationsordnung

zwieschen der EU und der RF”


  1. Uebersetzungsaufgaben

(Bestimmen Sie, bitte, morphologische, syntaksische und Punktuationsmerkmalle)


1. Uebersetzen Sie, bitte, die Wendungen ins Deutsch auf Russisch



        1. die Europaeische Union

        2. das Bruttoinlandsprodukt betraegt

        3. die Richtlinie der Politik

        4. den Vertrag unterzeichnen

        5. dieEU-Migrationsordnung erleichtern

        6. der Verzicht auf Visumzwang

        7. in Kraft treten

        8. die Aussen- und Sicherheitspolitik

        9. die Anstrebungen auf etw. (A) richten

        10. vorbei sein

        11. die Grenze abschaffen

        12. das Problem besteht darin, dass ...

        13. etw. (A) zur Verfuehgung stehen

        14. kreuz und quer

        15. im alltaeglichen Gebrauch

        16. die Souverenitaet verteidigen


        1. auf internationale Ebene

        2. die Dokumente ausfuellen

        3. der Antrag auf das Aufenthalterlaubnis

        4. auf der Grundlage der Gegenseitigkeit

        5. in den meisten Fällen

        6. zustaendig fuer etw.(A) sein

        7. im Transitbereich sein

        8. das Nationale Visum mit

Schengen-Reiserecht

        1. in erleichterter Weise erteilen

        2. die Haeufigkeit der Reisen

        3. die Anmeldung am Wohnsitz

        4. die Entsendung zur Dienstreise

        5. an der Macht sein

        6. das minderjaehrige Kind

        7. die Kopie der Geburtsurkunde belegen


2. Zuerst saetzen Sie, bitte, die Saetze, dann uebersetzen ins Deutsch auf Russisch


  1. gegruendet, die Europaeische Gemeinschaft, wirtschaftliche, als, Organisation, wurde

  2. am Binnenmarkt, das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt, erwirtschaften, gemeinsam, die Mitgliedstaaten (.)

  3. der Bologna-Prozess, des gemeinsamen Ausbildugs- und Forschungssystem, ist, ein Prozess der Schaffung (.)

  4. die Wendung, was, “Europa ohne Grenzen”, bedeutet (?)

  5. zweistufige Migrationsordnung, existiert, diese Grenze, um, in Europa, zu bewahren (.)

  6. in einem Pass, angebracht, regelmäßig, ein Visum, wird, des Reisenden (.)

  7. des Schengen-Raums, erlaubt, das Durchreisevisum, das Durchqueren (.)

  8. die Menschen, anliegen, unterschiedlichen, zum Nachweis, Dokumente, mussen, des Resezwecks (.)

  9. Geschichte, zwieschen, die diplomatische Bezieungen, interessantes, der BRD, sehr, und, der RF, haben (.)

  10. erforderlich, eines Visums, zur Beantragung, ist, eine Krankenversicherung (.)


3. Uebersetzen Sie, bitte, den Text ins Russisch auf Deutsch


Среди основных направлений политики Евросоюза важное место занимает валютная политика. В 1999 году евро стало официальным платёжным средством на территории стран членов. Изначально высказывались мнения, что новая валюта негативно повлияет на национальные экономики и экономику ЕС вцелом. Но эти опасения уже в прошлом. Экономическая стабильность и благосостояние государств-членов не только не пострадали, но и укрепились.

  1. Thematische Aufgaben

(Aufgaben auf thematische Zustaendigkeit)


4. Ergaenzen Sie, bitte, folgende Begriffe auf Deutsch (Begriffbestimmungen)


  1. Das Euro

  2. Das Visum

  3. Der Staatsangehoeriger

  4. Der Aufenthalterlaubnis

  5. Die Grenze

  6. Das Konsulat


5. Waehlen Sie, bitte:

  1. Jahren der EU-Erweiterung


Jahren

Anhacken

1973


1979


1981


1986


1990


1995


2004


2007



  1. 12 neue EU-Mitglieder (nach der Osterweiterung)


Staaten

Anhacken

Bulgarien


Deutschland


Estland


Kosovo


Lettland


Litauen


Malta


Polen


Rumänien


die Schweiz


die Slowakei


Slowenien


Tschechien


Ungarn


Vereinigtes Königreich


Zypern



  1. EU-Mitglieder, die dem Schengen-Raum nicht gehoeren


Staaten

Anhacken

Irland


Italien


Norwegen


San Marino


Vereinigtes Königreich




  1. Nicht EU-Staaten, wo Euro als Zahlungsmittel eingefuehrt ist


Staaten

Anhacken

Andorra


Frankreich


Kosovo


Luxemburg


Monaco


Montenegro


San Marino


Schweden


Vatikanstadt



  1. Geben Sie, bitte, volle Bezeichnung des Visumerleichterungsabkommen EU-RF.
Wo und wann wurde es unterzeichnet?


  1. Nennen Sie, bitte, Ihnen bekannte Visumarten.


  1. Welche Dokumente sind fuer Ausstellung von Visa erforderlich?

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«Tabelle№1»

Tabelle № 1


37 Laender, die leilweise zur gemeinsame Europaeisschen Einigkeittendenzen gehoeren


Nr.

Laender

Hauptstaedte

EU-Raum

(EU-Mitglied)


Schengen-Raum

(Wegfall der Grenzkontrollen,
zukünftige Ereignisse kursiv)

Euro-Raum

(Form der Teilnahme)

1

 Andorra

Andora



unilaterale Übernahme des Euros

2

 Belgien (BE)

Bruessel

Seit 1951

1995

Einführung im Rahmen der EWWU

3

 Bulgarien (BG)

Sofia

Seit 2007

voraussichtlich 2011


4

 Dänemark (DK)

Kopenhagen

Seit 1973

2001


5

 Deutschland (DE)

Berlin

Seit 1951

1995

Einführung im Rahmen der EWWU

6

 Estland (EE)

Tallin

Seit 2004

2007


7

 Finnland (FI)

Helsinki

Seit 1995

2001

Einführung im Rahmen der EWWU

8

 Frankreich (FR)

Paris

Seit 1951

1995

Einführung im Rahmen der EWWU

9

 Griechenland (GR)

Athen

Seit 1981

2000

Einführung im Rahmen der EWWU

10

 Irland (IE)

Dublin

Seit 1973


Einführung im Rahmen der EWWU

11

 Island

Reykjavik


2001


12

 Italien (IT)

Rom

Seit 1951

1997

Einführung im Rahmen der EWWU

13

 Kosovo

Prischtina



unilaterale Übernahme des Euros

14

 Lettland (LV)

Riga

Seit 2004

2007


15

 Liechtenstein

Vaduz


voraussichtlich Dezember 2008


16

 Litauen (LT)

Wilna

Seit 2004

2007


17

 Luxemburg (LU)

Luxemburg

Seit 1951

1995

Einführung im Rahmen der EWWU

18

 Malta (MT)

Valletta

Seit 2004

2007

Einführung im Rahmen der EWWU

19

 Monaco

Monaco


1995

Übernahme durch Währungsunion

20

 Montenegro

Podgorica



unilaterale Übernahme des Euros

21

 Niederlande (NL)

Amsterdam

Seit 1951

1995

Einführung im Rahmen der EWWU

22

 Norwegen

Oslo


2001


23

 Österreich (AT)

Wien

Seit 1995

1997

Einführung im Rahmen der EWWU

24

 Polen (PL)

Warschau

Seit 2004

2007


25

 Portugal (PT)

Lissabon

Seit 1986

1995

Einführung im Rahmen der EWWU

26

 Rumänien (RO)

Bukarest

Seit 2007

voraussichtlichtlich 2011


27

 San Marino

San Marino


1997

Übernahme durch Währungsunion

28

 Schweden (SE)

Stockholm

Seit 1995

2001


29

 Schweiz

Bern


voraussichtlich Dezember 2008,
auf Flughäfen
voraussichtlich Ende März 2009


30

 Slowakei (SK)

Pressburg

Seit 2004

2007


31

 Slowenien (SI)

Laibach

Seit 2004

2007

Einführung im Rahmen der EWWU

32

 Spanien (ES)

Madrid

Seit 1986

1995

Einführung im Rahmen der EWWU

33

 Tschechien (CZ)

Prag

Seit 2004

2007


34

 Ungarn (HU)

Budapest

Seit 2004

2007


35

 Vatikanstadt

___


1997

Übernahme durch Währungsunion

36

 Vereinigtes Königreich(GB)

London

Seit 1973



37

 Republik Zypern (CY)

Nikosia

Seit 2004

voraussichtlich 2009

Einführung im Rahmen der EWWU


27 Mitglieder

27 (+5 geplaente Mitglieder)

21 Staaten


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«Tabelle№2»


Tabelle № 2

Balkanische Laender

Teilnahme in der EU – Integration


Nr.

Laender


Hauptstaedte

EU-Raum

(EU-Mitglied)

Schengen-Raum

gehoert seit

Euro-Raum

(Form der Teilnahme)

1

Slowenien

Laibach

Seit 2004

2007

Einführung im Rahmen der EWWU

2

Kosovo

Prischtina



unilaterale Übernahme des Euros

3

Montenegro

Podgorica



unilaterale Übernahme des Euros

4

Kroatien

Zagreb




5

Bosnien und Herzegovina

Sarajewo




6

Serbien

Belgrad




7

Mazedonien

Skopie




8

Albanien

Tirana





Tabelle 3

Kleinigste europaeische Laender

Teilnahme in der EU – Integration


Nr.

Laender

Hauptstaedte

EU-Raum

(EU-Mitglied)

Schengen-Raum

gehoert seit

Euro-Raum

(Form der Teilnahme)

1

Andorra

Andora



unilaterale Übernahme des Euros

2

Liechtenstein

Vaduz


voraussichtlich Dezember 2008


3

Monaco

Monaco


1995

Übernahme durch Währungsunion

4

San Marino

San Marino


1997

Übernahme durch Währungsunion

5

Vatikanstadt

___


1997

Übernahme durch Währungsunion


Tabelle 4

Europaeische Insellaender

Teilnahme in der EU – Integration


Nr.

Laender

Hauptstaedte

EU-Raum

(EU-Mitglied)

Schengen-Raum

gehoert seit

Euro-Raum

(Form der Teilnahme)

1

Irland

Dublin

Seit 1973


Einführung im Rahmen der EWWU

2

Vereinigtes Königreich

London

Seit 1973



3

Island

Reykjavik


2001


4

Malta

Valletta

Seit 2004

2007

Einführung im Rahmen der EWWU

5

Republik Zypern

Nikosia

Seit 2004

voraussichtlich 2009

Einführung im Rahmen der EWWU


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«VORTRAG № 3»

VORTRAG № 3

VISUM

VISUMARTEN


Ein Visum (im Deutschen früher auch Sichtvermerk oder Ein- oder Ausreiseerlaubnis)] ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Das Visum kann abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates auch die eigentliche Erlaubnis zum Grenzübertritt oder zum Aufenthalt im ausstellenden Staat bereits mitenthalten. Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zumeist ein Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft des jeweiligen Landes. Die Erteilung an einer Grenzübergangsstelle ist in einigen Staaten nur ausnahmsweise zulässig.

Regelmäßig wird ein Visum in einem Pass des Reisenden angebracht, in bestimmten Fallgruppen und Staaten aber auch auf einem besonderen Blatt erteilt.

Geschichte der Sichtvermerke in Deutschland

Die mittelalterlichen Geleitbriefe gelten als Vorläufer der heutigen Reisepässe. Sie stellten privilegierte Reisende (Diplomaten, Kaufleute) unter den Schutz des Staates, um die Reisen der Mittellosen in manchen Regionen Deutschlands zu verbeugen.

Seit 1813 benötigten alle Ausländer in Preußen eine Aufenthaltsbewilligung in Form eines Visums, falls sie sich länger als 24 Stunden in einer Gemeinde aufhalten wollten.

Durch die Dresdner Konvention vom 21. Oktober 1850 und die damit verbundene Einführung der Passkarte wurde die Visumpflicht im innerdeutschen Reiseverkehr endgültig abgeschafft.

Vor dem Ersten Weltkrieg benötigten die Bürger für Reisen innerhalb Europas keinen Reisepass und kein Visum. In Deutschland galt das Gesetz über das Passwesen des Norddeutschen Bundes bis in die Weimarer Zeit hinein weiter. Während des Ersten Weltkrieges wurde in allen kriegführenden Ländern ein allgemeiner Pass- und Visumzwang eingeführt, um potentielle Spione an der Einreise zu hindern und die Erfüllung der Wehrpflicht zu sichern.

Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde in allen betroffenen Ländern ein allgemeiner Visumzwang für Ausländer eingeführt.

In der DDR war für jeden Grenzübertritt, also jede Ein- oder Ausreise, durch eigene Bürger oder Ausländer ein Visum erforderlich.

Durch das Schengener Durchführungsübereinkommen und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen wurde das Recht der Visa innerhalb des Schengen-Raumes einheitlich geregelt. Zwischen den damaligen Vertragsstaaten fielen die Grenzkontrollen am 26. März 1995 weg.

Bürger der Europäischen Union können aufgrund der guten Beziehungen in nahezu alle Staaten der Welt entweder visumfrei einreisen oder haben zumindest kaum Schwierigkeiten, ein Touristenvisum zu erhalten.

An den Binnengrenzen im Schengen-Raum finden grundsätzlich keine Personenkontrollen statt. Die Regelungen für die Ausgestaltung und Erteilung von Visa für den Schengen-Raum sind vereinheitlicht worden, und erteilte Visa gelten grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum.

Visakategorien

Nach dem Schengen-Recht werden folgende Arten von Visa (Typ A bis D) erteilt:

  • Das Flughafen-Transitvisum (Typ A) erlaubt lediglich den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass eine Einreise erfolgt. Das Erfordernis eines Flughafentransitvisums stellt eine Ausnahme zu der Regel dar, dass keinen Aufenthaltstitel benötigt, wer sich im Staatsgebiet aufhält, ohne die Grenzkontrollstellen zu passieren oder zu umgehen. Das Flughafentransitvisum ist kein Aufenthaltstitel.

  • Das Durchreisevisum (Typ B) (oder Transitvisum) erlaubt das Durchqueren des Schengen-Raums oder der eingetragenen Staaten, um ein Drittland auf dem Landweg zu erreichen. Dieses Durchreisevisum darf auch innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht zum Kurzaufenthalt genutzt werden. Eine Durchreise liegt dann vor, wenn Ausgangsort und Zielort der Reise außerhalb des Schengen-Raumes liegen. Das Durchreisevisum kann für die Dauer von bis zu fünf Tagen je Durchreise erteilt werden.

  • Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt den zweckgebundenen kurzfristigen Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Das Visum kann eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise über die Außengrenzen erlauben und von wenigen Tagen bis zu mehreren (max. fünf) Jahren gültig sein. Die erlaubten Kurzaufenthalte dürfen eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 6 Monaten ab der jeweiligen „ersten Einreise“ nicht überschreiten. Die erste Einreise ist dabei die erste Einreise mit diesem Visum und die Einreisen, die später als sechs Monate nach einer vorangegangenen ersten Einreise (jedoch während der Gültigkeit desselben Visums) erfolgen. Diese Bezugszeiträume müssen sich also nicht unmittelbar aneinander anschließen.

  • Das Nationale Visum (Typ D) erlaubt grundsätzlich nur den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat. Es wird vom jeweiligen Zielstaat nach dessen nationalen Aufenthaltsregeln ausgestellt. Ein nationales Visum eines Schengen-Staates erlaubt bei Einhaltung der sonstigen Einreisevoraussetzungen auch den erforderlichen Transit durch andere Schengen-Staaten in das Gastland, jedoch beschränkt auf die (aller-)erste Einreise. Dieses Durchreiserecht erlischt somit auch, wenn bei der ersten Einreise in den Zielstaat mit diesem Visum gar kein Transit durch andere Schengen-Staaten in Anspruch genommen werden musste.

  • Das Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht (Typ D + C) kombiniert die Eigenschaften des D- und des C-Visums. Dieses nationale Visum berechtigt während 90 Tagen, beginnend mit dem ersten Geltungstag, auch zum Aufenthalt in den anderen Schengen-Staaten. Dieser Visumtyp wurde geschaffen, um Probleme, die in der Praxis durch die Beschränkung des Durchreiserechtes mit dem D-Visum auftraten, angemessen auszugleichen. Bei der Erteilung eines D+C-Visums sind neben den nationalen Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt auch die Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum Typ C nach dem Schengen-Recht zu beachten.

  • Nur zum Transit zwischen der Russischen Föderation und deren Exklave Kaliningrad (ehemals Königsberg) durch die Schengen-Staaten Litauen und Polen berechtigen die Transitvisa FTD (für den Straßentransit bis zu 24 Stunden) und FRTD (für den Eisenbahntransit bis zu sechs Stunden). Diese Transitvisa werden in erleichterter Weise und zu geringen Gebühren erteilt. Sie gelten regelmäßig für einen längeren Zeitraum (FTD: zwölf Monate; FRTD: drei Monate) und werden nicht in einen Pass eingeklebt, sondern auf einem gesonderten Formular (Form for affixing the visa) ausgestellt.




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«VORTRAG № 4»

VORTRAG № 4


VISUMARTEN


Am vorigen Unterricht haben wir mit Ihnen erlehrnt:

Was ist ein Visum?

Und was fuer Arten des Visums ist im Schengen-Recht vorgesehen (A, B, C, D, C+D)?


Um es im Kopf zu befestigen, warum Sie unmittelbar einen eigenen Art des Visums brauchen, werden wir heute durch noch einige Klassifikationen die Unterschiede zwieschen Visaarten ergaenzen.

Natuerlich Deutscland betreffend.


Nach dem in Visum begrenzten Raum/ nach der Zahl der besuchenden Staaten werden im Schengen-Recht folgende Visumarten erteilt:


  • Das Durchreisevisum (Typ B) (oder Transitvisum) (nach alle Sch-M)

  • Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) (nach alle Sch-M)

  • Das Nationale Visum (Typ D)(nur nach einem Aufenthaltsland)

  • Das Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht (Typ D + C) ( nach alle Sch-M)


Koennen Sie diese Arten charakterisieren?


Nach der Visum-Gueltigkeitfrist/nach der Haeufigkeit der Reisen werden im Visumerleichterungsabkommen EU-RF folgende Visumarten erteilt:


  • Schengen-Visum zur einzelne Einreise (Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C))(nicht mehr als 90 Tagen)

  • Mehrfachvisum (zur haeufigen aber kurzfristigen Einreisen) (nicht mehr als 5 Jahre)


Koennen Sie diese Arten charakterisieren?


Nach dem Aufenthaltsdauer werden im Schengen-Recht folgende Visumarten erteilt:


  • Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) (nicht mehr als 90 Tagen)

  • Das Nationale Visum (Typ D)( im Aufethalts-, Niederlassung-, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG festgelegt werden)


Koennen Sie diese Arten charakterisieren?


Und noch eine Klassifikation, die Deutsche Botschaft in Moskau nach dem Visumerleichterungsabkommen EU-RF gibt.


Nach dem Personenkreis werden im Visumerleichterungsabkommen EU-RF Visumarten erteilt:

Visa für Besuchsreisen und touristische Aufenthalte

  • Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland

  • Touristische Reise ohne Einschaltung eines Reisebüros


Visa für geschäftliche Aufenthalte

  • Geschäftsreisen

  • Erwerb eines Kraftfahrzeugs in Deutschland

  • Messefachbesucher

Visa für familiäre und humanitäre Zwecke

  • Eheschließung, Ehegattennachzug oder Kindernachzug

  • Sprachnachweis bei Ehegattennachzug

  • medizinische Behandlungen in Deutschland


Visa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit

  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

  • kurzfristig entsandte Mitarbeiter

  • Au-Pair-Beschäftigung

  • Reisebusfahrer im Linienverkehr

  • LKW-Fahrer


Visa für kulturelle, Bildungs- und Forschungszwecke

  • Aufnahme eines Studiums bzw. Studienbewerber-Visum

  • Aufnahme eines Praktikums

  • Sprachkurse in der Bundesrepublik Deutschland

  • Visum als Wissenschaftler oder Gastwissenschaftler

  • Jugendgruppen bzw. Jugendaustauschprogramme (Merkblatt)

  • Mustereinladung Jugendaustausch - Gruppenreisende

  • Mustereinladung Jugendaustausch - Einzelreisende

  • Schüleraustausch

  • Visa im Rahmen einer Städtepartnerschaft


Visa für Grabbesuche

  • Visa für Grabbesuch



Wesentliches Unterschied aller Arten

Zum Nachweis des Reisezwecks muessen die Menschen unterschiedlichen Dokumente anliegen.


In allen Faellen muesen die in der EU Einreisende ein scriftliches Ersuchen der Gastgebers und/oder schriftliche Bestaetigung der Organisation/ staatlichen Organe, dass Antragssteller zum bestimmten Personenkreis gehoert.

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«1_EU_STERNE_Raume»

EUROPEISCHE  UNION 27

EUROPEISCHE UNION

27

3 wichtigste Richtlinien der EU-Politik Gemeinsamme Wirtschafts- und Waehrungspolitik (basiert auf Gruendungsvertraege und auf weiteren multilaterale Vertraege) Migrationspolitik (basiert auf das Schengen-Abkommen) Ausbildungspolitik (basiert auf die Bologna-Deklaration)

3 wichtigste Richtlinien der EU-Politik

Gemeinsamme Wirtschafts-

und Waehrungspolitik

(basiert auf

Gruendungsvertraege

und auf weiteren

multilaterale Vertraege)

Migrationspolitik

(basiert auf

das Schengen-Abkommen)

Ausbildungspolitik

(basiert auf

die Bologna-Deklaration)

Gruendung und Erweiterungen 1951 - Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande  1973  - Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark 1981  - Griechenland 1986 - Portugal und Spanien 1995  - Schweden, Finnland und Österreich 2004  - Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn, Malta und Zypern 2007 - Rumänien und Bulgarien

Gruendung und Erweiterungen

1951 - Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande

1973 - Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark

1981 - Griechenland

1986 - Portugal und Spanien

1995 - Schweden, Finnland und Österreich

2004 - Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn, Malta und Zypern

2007 - Rumänien und Bulgarien

Gemeinsame Aussen- und Siechrheitspolitik  (GASP) Europaeische Gemeinschaften (EG) Polizeiliche und justizielle  Zusammenarbeit  in Strafsachen (PJZS) 3 „Saeulen“ der EU Europaeische Union

Gemeinsame Aussen-

und Siechrheitspolitik

(GASP)

Europaeische

Gemeinschaften (EG)

Polizeiliche und

justizielle

Zusammenarbeit

in Strafsachen (PJZS)

3 „Saeulen“ der EU

Europaeische Union

EU-RAUM (27)   SCHENGEN-RAUM(27+5)  EURO-RAUM (21)  EUROPA Schengenija Euro EU

EU-RAUM (27) SCHENGEN-RAUM(27+5) EURO-RAUM (21)

  • EUROPA

Schengenija

Euro

EU

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«VISUMARTEN»

VISUMARTEN

VISUMARTEN

  • Nach dem in Visum begrenzten Raum/ nach der Zahl der besuchenden Staaten
  • Nach der Visum-Gueltigkeitfrist/nach der Haeufigkeit der Reisen
  • Nach dem Aufenthaltsdauer
  • Nach dem Personenkreis
VISUMARTEN  nach dem in Visum begrenzten Raum/ nach der Zahl der besuchenden Staaten  Das Durchreisevisum (Typ B)  (oder Transitvisum) (nach alle Sch-M) Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)  (nach alle Sch-M) Das Nationale Visum (Typ D ) (nur nach einem Aufenthaltsland)

VISUMARTEN nach dem in Visum begrenzten Raum/ nach der Zahl der besuchenden Staaten

  • Das Durchreisevisum (Typ B)

(oder Transitvisum) (nach alle Sch-M)

  • Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)

(nach alle Sch-M)

  • Das Nationale Visum (Typ D )

(nur nach einem Aufenthaltsland)

  • Das Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht (Typ D + C) ( nach alle Sch-M)
VISUMARTEN  nach der Visum-Gueltigkeitfrist/nach der Haeufigkeit der Reisen  Schengen-Visum zur einzelne Einreise ( Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)) (nicht mehr als 90 Tagen) Mehrfachvisum (zur haeufigen aber kurzfristigen Einreisen) (nicht mehr als 5 Jahre)

VISUMARTEN nach der Visum-Gueltigkeitfrist/nach der Haeufigkeit der Reisen

  • Schengen-Visum zur einzelne Einreise ( Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C))

(nicht mehr als 90 Tagen)

  • Mehrfachvisum

(zur haeufigen aber kurzfristigen Einreisen)

(nicht mehr als 5 Jahre)

VISUMARTEN  nach dem Aufenthaltsdauer  Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) (nicht mehr als 90 Tagen) Das Nationale Visum (Typ D)  ( im Aufethalts-, Niederlassung-, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG festgelegt werden)

VISUMARTEN nach dem Aufenthaltsdauer

  • Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)

(nicht mehr als 90 Tagen)

  • Das Nationale Visum (Typ D)

( im Aufethalts-, Niederlassung-, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG festgelegt werden)

VISUMARTEN  nach dem Personenkreis

VISUMARTEN nach dem Personenkreis

  • Visa für Besuchsreisen und touristische Aufenthalte
  • Visa für geschäftliche Aufenthalte
  • Visa für familiäre und humanitäre Zwecke
  • Visa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Visa für kulturelle, Bildungs- und Forschungszwecke
  • Visa im Rahmen einer Städtepartnerschaft
  • Visa für Grabbesuche
  • Visa für Grabbesuch


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